Subventionen Bund
Der Bund übernimmt bis zu 50 % der angefallenen Kursgebühren, wenn im Anschluss an den Kursbesuch die eidgenössische Prüfung absolviert wird. Subventionen werden ausschliesslich an Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer vergütet. Deshalb müssen diese von den Teilnehmenden an den Kursanbieter entrichtet werden. Die Kurse für die Abschlüsse PlattenlegerchefIn mit eidg. Fachausweis und PlattenlegermeisterIn mit eidg. Diplom sind subventionsberechtigt.
Plattenlegerfonds gemäss LGAV
Der LGAV Platten Ofen gilt für die ganze Deutschschweiz ohne die Halbkantone BS und BL. Die Entschädigung muss mit dem Antragsformular des Fonds (Bildungsfonds LGAV Platten) bis spätestens 31. März des laufenden Jahres rückwirkend für die entschädigungsberechtigte Aus- und Weiterbildung des Vorjahres der ZPBK eingereicht sein. Das Formular darf nur vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ausgefüllt und eingereicht werden.
Beteiligung Arbeitgeber
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann die Teilnehmenden mittels einer Weiterbildungs- resp. Darlehensvereinbarung finanziell unterstützen.