Lohnvereinbarung 2025
Die Lohnverhandlungen unter den Sozialpartnern - vertreten durch die Mitglieder von Ceruniq sowie der Gewerkschaften Unia und Syna – konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Anpassungen für das Jahr 2025 gelten ab dem 1. Januar und sind gültig bis zum 31. Dezember 2025. Arbeitgeber haben ab diesem Zeitpunkt die vereinbarten Änderungen umzusetzen und einzuhalten. Die vereinbarten Lohnänderungen müssen auf der Lohnabrechnung der Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar ersichtlich und somit nachweisbar sein. Auch die Treuhänder müssen informiert werden, damit die Anpassungen bei den Sozialversicherungen rechtzeitig vorgenommen werden können.
Die Lohnvereinbarung 2025 gilt, mit Ausnahme der Mitglieder der Sektion Beider-Basel, für alle Ceruniq Mitglieder in der Deutschschweiz.
Wir verweisen auf die LGAV Lohntabelle mit den Details zu den für das Jahr 2025 geltenden Löhne in den verschiedenen Kategorien.