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Lohnver­ein­ba­rung 2025

Die Lohnver­hand­lungen unter den Sozial­part­nern - vertreten durch die Mitglieder von Ceruniq sowie der Gewerk­schaften Unia und Syna – konnten erfolg­reich abgeschlossen werden.

Die Anpas­sungen für das Jahr 2025 gelten ab dem 1. Januar und sind gültig bis zum 31. Dezember 2025. Arbeit­geber haben ab diesem Zeitpunkt die verein­barten Änderungen umzusetzen und einzu­halten. Die verein­barten Lohnän­de­rungen müssen auf der Lohnab­rech­nung der Arbeit­neh­menden ab dem 1. Januar ersicht­lich und somit nachweisbar sein. Auch die Treuhänder müssen infor­miert werden, damit die Anpas­sungen bei den Sozial­ver­si­che­rungen recht­zeitig vorge­nommen werden können.

Die Lohnver­ein­ba­rung 2025 gilt, mit Ausnahme der Mitglieder der Sektion Beider-Basel, für alle Ceruniq Mitglieder in der Deutsch­schweiz.

Wir verweisen auf die LGAV Lohnta­belle mit den Details zu den für das Jahr 2025 geltenden Löhne in den verschie­denen Katego­rien.



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